SCHÖNHEITSCHIRURGIE

Wenn der Traum von der Schönheitsoperation zum Albtraum wird

Das Geschäft mit der Schönheit boomt. Kein Fachgebiet in der Medizin wächst derzeit schneller, als die ästhetische Chirurgie. Mittlerweile zählen wir ca. 500.000 Eingriffe pro Jahr, Tendenz steigend, vor allem bei jungen Menschen. Am häufigsten werden Eingriffe an der weiblichen Brust, den Oberschenkeln, dem Bauch und dem Po vorgenommen, aber auch Behandlungen im Gesicht und am Hals gehören mittlerweile zum Tagesgeschäft zahlreicher privater Schönheitskliniken.
Der Wunsch nach Perfektion oder tatsächlich störende körperliche Ausgangssituationen sind der Grund zu diesem gut zu überlegenden Schritt. Denn was die meisten Patienten in der Euphorie bei dem Betrachten der Werbebroschüren und Hochglanzprospekten übersehen sind die damit einhergehenden Risiken, wie bei jeder anderen Operation auch.
Vor allem Infektionen, Narbenwucherungen, Wundheilungsstörungen, Thrombosen oder Ner-venverletzungen, aber auch Verbrennungen durch den Laser, verrutschte und aufgeplatzte Brustimplantate, Atemprobleme nach Nasenkorrekturen, verunstaltende Hautdellen nach Fettabsaugungen sind klassische Komplikationen der Schönheitschirurgie und alles andere als selten. Hier gilt es herauszufinden, ob diese Komplikationen vermeidbar waren, z.B. durch die Anwendung des Facharztstandards. In diesen Fällen steht Ihnen Schadensersatz gegen die Klinik zu.
Dies herauszufinden ist unsere Aufgabe. Wir helfen wir Ihnen ganz gezielt weiter und prüfen Ihren Fall, ob Sie Ansprüche auf
  • Rückzahlung des ärztlichen Honorars
  • Schmerzensgeld
  • Kosten der Folgeoperationen
  • Verdienstausfall

+++ Innerhalb von 48 Stunden +++

Kostenlose Ersteinschätzung

Spezialisiert im Medizinrecht

Nachdem sich die medizinischen und juristischen Erfahrungen in dem Umgang mit Schönheitsoperationen stetig erweitern, möchten wir geschädigte Patienten weiter informieren und diese bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen unterstützen.

Schadensersatzanspruch

Sollten Sie daher einen Schaden nach einem schönheitschirurgischen Eingriff erlitten haben, oder sich die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche als schwierig erweisen, können Sie sich bei uns melden. Sie erhalten zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden, ob und wenn ja welche Schadensersatzansprüche im Einzelnen in Betracht kommen können und welche Schritte hierzu unternehmen sind.

Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Schadesnersatz & Schmerzensgeld – Ihre Ansprüche im Überblick!

Wir beraten und vertreten Sie bei folgenden Eingriffen

  • Fehlerhafter Einsatz von Silikonimplantaten
  • Wechseloperationen bei Rückrufen von Implantaten
  • Waterfall-Deformation
  • Snoopy-Deformation
  • Bottoming-Out
  • Double-Bubble-Deformation
  • Rippling
  • Auftreten von Bewegungs- und Empfindungsstörungen
  • Notwendigkeit weiterer Korrekturoperationen
  • Asymetrie der Implantate und Brustwarzen
  • Schmerzen und Bewegungseinschränkungen durch implantatbedingte Brustmuskelüberdehnung
  • Verlust der Brustwarze
  • Taschenbildung unter der Achsel
  • unnatürliches Tast- und Fremdkörpergefühl bei Kochsalzimplantaten
  • Sichtbarkeit des Implantats
  • Faltenbildung, Dog ears
  • Auftreten von Bewegungs- und Empfindungsstörungen
  • Asymmetrie oder Verlust der Brustwarze(n)
  • Auftreten von Bewegungs- und Empfindungsstörungen
  • Notwendigkeit weiterer Korrekturoperationen
  • Volumenverlust
  • Fehlerhafte wirtschaftliche Aufklärung im Falle der medizinischen Indikation
  • Kostenerstattungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Auftreten von Bewegungs- und Empfindungsstörungen
  • Asymmetrie oder Verlust der Brustwarze(n)
  • Auftreten von Bewegungs- und Empfindungsstörungen
  • Notwendigkeit weiterer Korrekturoperationen
  • Volumenverlust
  • Fehlerhaft durchgeführte Liposuktion
  • Dellenbildung
  • Nachoperationen
  • Vernarbungen
  • Fehlerhaft gesetzte Schnittbreite
  • erhöhtes Thrombose- und Embolierisiko bei übergewichtigen Patienten
  • Entstehung von Fisteln und Fettgewebsnekrosen mit verbleibenden Narben und Wundheilungsstörungen
  • unregelmäßige Konturen
  • Hautfaltenüberschüsse
  • Notwendigkeit einer Narbenkorrektur
  • Sensibilitätsstörungen
  • Kostenanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse
  • Straffung Ober- und Unterlid
  • Botox® Behandlung
  • Bauchdeckenstraffung
  • Body Contouring
  • Body Lift
  • Facelift
  • Fadenlifting
  • Halsstraffung
  • Nasenkorrektur
  • Oberarmstraffung
  • Stirnlifting
  • Lidkorrektur
  • Einsatz von Kunstlinsen
  • Laserbehandlungen
  • Fehlerhafte Operationstechnik
  • Nachoperationen
  • Nervenschäden
Eine misslungene Schönheitsoperation folgt grundsätzlich den gleichen Grundsätzen, wie die der Arzthaftung mit der Ausnahme, dass eine medizinische Indikation in der Regel entfällt. Bei der Behandlung selbst schuldet auch der ästhetische Behandler die Anwendung des Facharztstandards. Durch Anforderung der Patientenakte prüfen wir dessen Anwendung. Sollten wir Abweichungen feststellen, werden wir genau an diesem Punkt die Haftung ansetzen.

Aufklärung bei Schönheitsoperationen

Eine Besonderheit besteht bei der Aufklärung vor einer ästhetischen Behandlung. Diese muss, da der Eingriff nicht notwendig ist, nach den Worten der obersten Richter des BGH „schonungslos“ sein. Das bedeutet, dass der Arzt Sie über die Risiken, die Erfolgsaussichten und die möglichen Beeinträchtigungen des Eingriffs aufklären muss, ohne diese in irgendeiner Form zu beschönigen. Da kosmetische Operationen nicht vorrangig der Heilung einer Er-krankung dienen, sondern aus psychischen, psychischen und ästhetischen Gründen erfolgen, stellt die Rechtsprechung bei einer Schönheitsoperation diese strengen Anforderungen an die Aufklärung des Patienten.
Weiterhin muss die Aufklärung des Patienten durch den Behandler oder eine ebenfalls qualifi-zierte Person rechtzeitig erfolgen. Bei dem sich aktuellen abzeichnenden Trend von „Botox-Partys“ oder auch Angeboten, wie „Botox-to-go“ ist die Aufklärung als rechtzeitig, da diese nicht erst am Behandlungstag erfolgen darf (BGH – VI ZR 131/02).

Zusammengefasst:

Der Arzt hat Ihnen die Vor- und Nachteile der Behandlung mit allen möglichen Konsequenzen vor Augen zu führen. Ihnen muss genau erklärt werden, welche Verbesserung Sie durch den Eingriff bestenfalls erwarten dürfen und welche Risiken schlimmstenfalls auftreten und in welcher Risikowahrscheinlichkeit. Denn nur durch diese klaren Worte können Sie abwägen, ob Sie die Risiken möglicher Entstellungen, Narben, erneuter Operationen oder weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen bis hin zur Verschlechterung des ursprünglichen Zustandes in Kauf nehmen möchten.

Ob die Aufklärung genau nach diesen Grundsätzen erfolgte, muss der Arzt beweisen. Allein die Vorlage des Aufklärungsbogens reicht hierfür nicht aus, ist jedoch ein Indiz der erfolgten Aufklärung. Die Details der Aufklärung und die Frage, ob die Aufklärung korrekt erfolgte, prüfen wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

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