BERATUNG
Sie haben Fragen zum Medizinrecht – zu einem möglichen Geburtsschaden, zu einem Behandlungsfehler, Hygienemängeln oder auch zu einem Personenschaden nach einem Verkehrsunfall? Sprechen Sie uns gerne zunächst unverbindlich an!
Wollen Sie eine Erstberatung bei Gilmour Rechtsanwälte in Anspruch nehmen, sind die Kosten dafür überschaubar: Denn eine Erstberatung findet in der Regel gegen eine pauschale, feste Erstberatungsgebühr statt und wird teilweise auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Besteht nach einer Erstberatung weiterer Beratungsbedarf, weil z. B. Details in Ihrem konkreten Fall zu klären sind, um die Erfolgsaussichten bezgl. Ihrer Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zuverlässig beurteilen zu können, beraten wir Sie natürlich auch dann. Denn die gründliche Prüfung der Rechtslage in Ihrem Fall ist die Basis für die Entscheidung, gegen einen Arzt, eine Hebamme, deren Haftpflichtversicherung oder gegen einen Krankenhausträger vorzugehen oder nicht.
Über die Kosten unserer Beratung klären wir Sie natürlich im Vorfeld auf, damit Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt!
AUSSERGERICHTLICHE / GERICHTLICHE VERTRETUNG
Kommen wir nach einer ersten Beratung zu dem Ergebnis, dass Sie Ansprüche gegen einen Arzt, eine Hebamme, deren Haftpflichtversicherung oder gegen einen Krankenhausträger geltend machen können – z. B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld –, machen wir diese Ansprüche zunächst ohne Einschaltung des Gerichts geltend.
Bei erfolgreichem Vorgehen übernimmt die Gegenseite unser Honorar, die wir als Schadensersatzposition mit beanspruchen. In diesem Fall müssen Sie gar nichts zahlen.
Kommen wir hingegen auf diesem Wege nicht zu einer angemessenen Einigung mit dem Anspruchsgegner, also nicht zu einem außergerichtlichen Vergleich, machen wir nach Rücksprache mit Ihnen – und nur wenn Sie das wollen! – Ihre Ansprüche auch vor Gericht geltend – deutschlandweit!
- Erfahren Sie mehr zu unsrem Vorgehen bei Behandlungsfehlern und Unfallfolgen!
Und natürlich versuchen wir, Strapazen eines Gerichtsprozesses weitestgehend zu vermeiden oder sie Ihnen dann abzunehmen. Die Details hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.
GUTACHTEN
Im Medizinrecht kommt es auf exzellente juristische Kenntnisse an. Aber natürlich sind auch und gerade medizinische Fakten entscheidend für Ansprüche im Arzthaftungsrecht und bei Personenschäden als Unfallfolge. Medizinische Beratung ist deshalb in der Arzthaftung unumgänglich. Wir arbeiten deswegen so früh wie möglich mit geeigneten Gutachtern zusammen, die Ihren Fall individuell aus medizinischer Sicht analysieren.
Nachdem wir die Akten übermitteln haben, erhalten wir eine erste Einschätzung, über die wir Sie natürlich informieren. In einem weiteren Schritt klären wir Sie dann darüber auf, welcher Gutachter für Sie am besten geeignet ist, oder greifen auf einen Gutachter durch den Medizinischen Dienst zurück, der von Ihrer Krankenkasse gestellt wird. Alternativ können wir die Schlichtungsstelle der Ärztekammer einschalten oder gar ein Privatgutachten erstellen lassen.
Dem Gutachter, mit dem wir in Ihrem Fall zusammenarbeiten, stellen wir die gesamten von uns angeforderten Patientendokumente zur Verfügung, und formulieren einen Gutachterauftrag mit einer gezielten Fragestellung zu Ihrem Fall. Hat uns der Gutachter sein medizinisches Gutachten vorgelegt, führen wir mit dem Gutachter ein abschließendes Gespräch, um die Erfolgsaussichten Ihres Falles abschließend medizinisch und juristisch beurteilen zu können.
Danach entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam über die weitere Vorgehensweise. In der Regel formulieren und errechnen wir Ihre berechtigten Ansprüche und fordern diese bei der Haftpflichtversicherung des Arztes oder des Klinikums mit Fristsetzung ein.
MEDIATION IM MEDIZINRECHT
Auch im Medizinrecht – bei Behandlungsfehlern, aber auch bei Personenschäden nach einem Unfall – gibt es Möglichkeiten, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen: Die Mediation im Medizinrecht ist eine dieser Möglichkeiten, eine Auseinandersetzung nicht vor Gericht oder durch bilaterale Verhandlungen zu beenden. Und die Mediation im Medizinrecht erfährt immer mehr Akzeptanz – auch aufseiten der Ärzte, Versicherungen und auch aufseiten der Krankenhausträger.
Bei der Mediation setzten sich Konfliktparteien – z. B. Arzt und Patient, Versicherung & Patient, Unfallgeschädigter & Versicherung des Unfallverursachers – an einen Tisch, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die den Interessen beider Seiten angemessen Rechnung trägt.
Eine Mediation im Medizinrecht ist übrigens zu jeder Zeit in einem medizinrechtlichen Konflikt möglich: wenn Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien bisher ohne Einschaltung des Gerichts stattgefunden haben, aber auch, wenn bereits ein Arzthaftungsprozess anhängig ist.
Hierzu involvieren wir direkt ausgebildete Mediatoren. Unsere Aufgabe ist dabei, die Konfliktparteien durch ein strukturiertes (Mediations-)Verfahren zu einer eigenverantwortlichen Lösung des Konfliktes zu führen, die Beteiligte selbst erarbeitet haben.
Als Ziel der Mediation setzen wir uns die Zufriedenheit beider Parteien.
ZWEITE MEINUNG
Die medizinische Einschätzung eines Sachverhaltes durch einen Mediziner – auch vor einer Behandlung – ist oft eine recht subjektive Beurteilung. Um sicher zu gehen, dass die medizinische Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes korrekt ist, oder um in Erfahrung zu bringen, ob eine andere als die erfolgte, fehlgeschlagene Behandlung aus medizinischer Sicht sinnvoller gewesen wäre, ist die Einholung einer zweiten Meinung oft wichtig.
Als Patient haben Sie in Deutschland laut der Carta der Patientenrechte sogar ein Recht, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Als Kassenpatient haben Sie – anders als Privatpatienten – hier allerdings das Problem, dass die Kosten der Einholung einer zweiten Meinung von den gesetzlichen Krankenkassen oft nicht ersetzt werden. Aus diesem Grund bieten Krankenversicherungen teils Angebote zur Einholung von Zweitmeinungen an. Auch hierbei unterstützen wir Sie.
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