Personenschäden nach einem Unfall
Wer in einen Verkehrsunfall (Autounfall, Motorradunfall, Fahrradunfall, Fußgängerunfall z. B. mit Kindern etc.) verwickelt und dabei verletzt wurde und eventuell dauerhafte, schwere Gesundheitsschäden (Querschnittslähmung, Amputationen etc.) davongetragen hat, hat oft zunächst kaum die Energie, sich neben der Unfallabwicklung auch noch um den Ersatz materieller Schäden oder um Schmerzensgeld zu kümmern.
Dabei stehen Unfallopfern, die unverschuldet Verletzungen bei einem Autounfall oder Motorradunfall erlitten haben, genau diese Ansprüche zu – oft in nicht unerheblichem Umfang.
Wurde eine Person bei einem Unfall getötet, können auch Angehörige Ansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen, vor allem Ansprüche, die der Versorgung von Hinterbliebenen dienen, z. B. auf Ersatz des Barunterhaltsschadens bzw. auch des sog. Betreuungsunterhaltsschadens.
Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie mit meinem Team aus weiteren Fachanwälten (Verkehrsrecht, Strafrecht), wenn Sie nach einem Verkehrsunfall gegen den Unfallverursacher vorgehen wollen, um Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.
- Sie benötigen auch Unterstützung im Verkehrsrecht und bei der Unfallabwicklung? Erfahren Sie mehr zur Beratung von Gilmour Rechtsanwälte im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht.
Unfallfolge Personenschaden: Haftung nur bei Verschulden
Voraussetzung für die Haftung eines Unfallgegners oder für die Haftung seiner Versicherung ist, dass der Unfallgegner den Unfallschaden schuldhaft verursacht hat. Das bedeutet, dass er sich wenigstens fahrlässig verhalten haben muss, damit man ihn für einen Personenschaden – direkte Schäden und Folgeschäden – nach dem Zivilrecht zur Verantwortung ziehen kann.
Fahrlässig hat ein Unfallgegner dabei immer schon dann gehandelt, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, was bei einem Unfallverursacher nahezu immer der Fall ist, wenn er Verkehrsregeln missachtet hat, also z. B. Vorfahrtsregeln missachtet, eine rote Ampel überfahren oder ein Tempolimit missachtet hat.
- Sie wollen wissen, ob Sie Ihren Unfallgegner für Ihre Verletzungen nach dem Unfall zur Verantwortung ziehen können? Sprechen Sie uns gerne an.
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
Geht es um Schadensersatzforderungen gegen Ihren Unfallgegner, geht es um die finanziellen Auswirkungen, die ein Verkehrsunfall und ein daraus folgender Personenschaden für ein Unfallopfer haben können. Gegenstand eines Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall ist dann z. B. ein Gesundheitsschaden (Behandlungskosten etc.), der sogenannte Mehrbedarfsschaden (z. B. Kosten für behindertengerechte Umbauten), der Erwerbsschaden (finanzielle Einbußen durch Beeinträchtigung der Arbeitskraft) oder auch der sogenannte Haushaltsführungsschaden.
- Erfahren Sie HIER mehr zum Thema Schadensersatzanspruch.
Verkehrsunfall und Schmerzensgeld
Schmerzensgeld hingegen ersetzt nicht materielle Schäden, sondern soll Ausgleich für immaterielle Schäden sein und dem Unfallopfer in gewisser Weise Genugtuung für Schmerzen und Unrecht verschaffen. Wie hoch der Anspruch auf Schmerzensgeld ist – für Unfallopfer oder auch Menschen, die einen Angehörigen bei einem Unfall verloren haben, ist stark vom Einzelfall und den individuellen Verletzungen abhängig.
Eine Schmerzensgeldtabelle ist bei der Berechnung des Schmerzensgeldanspruchs lediglich ein Anhaltspunkt. Denn z. B. Art und Schwere einer konkreten Verletzung wirken sich auf das Schmerzensgeld aus oder wie lange Verletzungsfolgen den Betroffenen beeinträchtigen. Aber auch wie lange man als Unfallopfer im Krankenhaus oder in der Reha verbringt, spielt eine Rolle, genauso wie Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (Behinderung, Schwerbehinderung etc.) oder das äußere Erscheinungsbild (Narben etc.).
- Erfahren Sie mehr zum Thema Schmerzensgeld.
Spätfolgen des Unfalls und Tod des Unfallgegners
Ist der Unfallverursacher selbst verstorben – beim Unfall oder später im Laufe der Zeit –, können Sie Ansprüche weiterhin gegen die Haftpflichtverletzung des Unfallverursachers verfolgen. Nur weil der Unfallverursacher verstorben ist, dürfen Sie auf Ihrem Schaden nicht „sitzen bleiben“.
Nicht alle Unfallfolgen zeigen sich direkt nach dem Unfall. Folgeschäden zeigen sich oft nicht sofort oder werden erst deutlich später als Unfallverletzung erkannt. Solche Unfallfolgen wurden dann ursprünglich nicht bei der Festsetzung der Schmerzensgeldsumme oder Schmerzensgeldrente berücksichtigt. Dennoch kann man solche spät erkannten Unfallfolgen noch gerichtlich geltend machen und zusätzliches Schmerzensgeld einfordern. Das ist einer der problematischsten Fälle im Medizinrecht, denn grundsätzlich ist Schmerzensgeld nicht teilbar.
- Hier benötigen Sie dringend anwaltlichen Rat! Sowohl Verjährung oder ein bereits abgeschlossener Abfindungsvergleich kann Sie um Ihre berechtigten Ansprüche bringen! Sprechen Sie uns also an, wenn Sie unter Spätfolgen eines Unfalls leiden. Wir helfen Ihnen, berechtigte Schmerzensgeld-Nachforderungen effektiv geltend zu machen!
Strafantrag sinnvoll? Strafrechtliche Verantwortung nach einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall hat für den Unfallverursacher oft strafrechtliche Konsequenzen, wenn es zu einem Personenschaden kam. Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung steht dann als strafrechtlicher Vorwurf im Raum.
Wird der Unfallfahrer strafrechtlich z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, hat die Verurteilung keine unmittelbare Auswirkung Ihre finanziellen Ansprüche: Eine vom Gericht verhängte Geldstrafe kommt dem Unfallgeschädigten nicht zugute. Ob Sie also Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen wollen, hängt deswegen ganz von Ihnen ab – Einfluss auf Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz hat der Strafantrag nicht.
- Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, wie Sie am besten zu Ihrem Recht kommen und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz effektiv durchsetzen können!