„Nicht weil die Dinge schwer sind, wagen wir sie nicht.

Weil wir sie nicht wagen, sind sie schwer.“

Seneca

Im Arzthaftungsrecht kommt es auf exzellente juristische Fachkenntnisse und Erfahrung im Medizinrecht an. Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht muss aber auch über menschliche Stärke und Feingefühl für Ihre persönliche Situation verfügen.

Deswegen bin ich für meine Mandanten  auch Ansprechpartnerin in schwierigen Lebenssituationen und stehe auch als Mensch an Ihrer Seite.

Dr. Antje Reinhardt-Gilmour, Fachanwältin für Medizinrecht

Behandlungsfehler

Kommt es im Krankenhaus oder beim niedergelassenen Arzt zu einem Behandlungsfehler, kann das Grundlage für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sein.

Neben Fragen zur Haftung des Arztes oder zur Haftung des Krankenhauses sind bei der Arzthaftung oft auch formelle Fragen von Bedeutung. Deswegen beantworten wir z. B. Ihre Fragen zur Verjährung bei Behandlungsfehlern und Beweislast im Arzthaftungsrecht.

Geburtsschäden

Während einer Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes kann es zu Komplikationen kommen, in denen ein Arzt falsch reagiert oder falsche Entscheidungen trifft.

Geburtsschäden – z. B. wegen Sauerstoffmangels  oder dem Einsatz einer Saugglocke – haben für Eltern und Kind oft lebenslange Folgen, die es juristisch zu klären gilt und deren finanzielle Folgen ausgeglichen werden müssen.

Hygienemängel

Hygienemängel im Krankenhaus (z. B. im OP) oder Hygienemängel im Pflegeheim haben für Betroffene oft schwerwiegende gesundheitliche Folgen – bei jungen und bei alten Menschen.

Vor allem schwere Wundinfektionen durch Hygienemängel, z. B. durch Krankenhauskeime, können zu (lebenslangen) Beeinträchtigungen oder sogar zum Tod führen. Die rechtliche Verantwortung für diese und andere Fälle gilt es dann verlässlich zu klären

Verkehrsunfall Personenschaden

Ein Personenschaden nach einem Autounfall oder Motorradunfall ist schlimm genug, denn Folgen eines Unfalls beeinträchtigen oft lebenslang.

Einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher durchzusetzen, ist für Betroffene eine zusätzliche Belastung. Mit professioneller Unterstützung kommen Sie jedoch zu Ihrem Recht und zu einer angemessenen Entschädigung.

Informationen zum Medizinrecht

Arzthaftung / Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht enthält die rechtlichen Grundlagen dafür, Behandlungsfehler, Geburtsschäden oder Folgen von Hygienemängeln und daraus resultierende Ansprüche – z. B. Schmerzensgeld – juristisch geltend machen zu können.

Das Arzthaftungsrecht ist ein Spezialrechtsgebiet. Es zählt zum Medizinrecht und erfordert neben besonderen juristischen Kompetenzen auch medizinisches Wissen und besonderes menschliches Einfühlungsvermögen.

Als Fachanwältin für Medizinrecht habe ich mich auf die Beratung im Arzthaftungsrecht spezialisiert.

Arzthaftungsprozess

Im Arzthaftungsprozess werden Ansprüche aus dem Arzthaftungsrecht vor Gericht durchgesetzt. Ist eine außergerichtliche Einigung mit einem Krankenhaus oder einem Arzt, dem ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, nicht möglich, ist der Arzthaftungsprozess der Weg, zu Ihrem Recht zu kommen, und finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, wenn wir einen Arzthaftungsprozess anstrengen, kläre ich Sie zuvor z. B. über die mögliche Dauer des Arzthaftungsprozesses auf, über die Beweislast und Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess.

Schadensersatz / Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine spezielle Form von Schadensersatz. Schmerzensgeld soll immaterielle Schäden, die ein Patient z. B. wegen eines Behandlungsfehlers erlitten hat, ausgleichen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann außerdem z. B. Angehörigen nach dem Tod eines Patienten zustehen.

Für die Bemessung der Höhe eines Anspruchs auf Schmerzensgeld existiert in Deutschland die sogenannte Schmerzensgeldtabelle, um eine möglichst objektive und damit gerechte Festlegung der Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld zu ermöglichen.


Verhaltenstipps bei Behandlungsfehler

  • Gedächtnisprotokoll anfertigen!

    Wollen Sie wegen eines Behandlungsfehlers gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus vorgehen, ist es wichtig, dass Sie sich möglichst gut erinnern, was passiert ist – natürlich nur, so weit das überhaupt möglich ist.

    Damit Sie zuverlässig aussagen können, ist es deswegen wichtig, so schnell wie möglich ein ausführliches Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Das hilft, Ihre Rechte durchzusetzen, hilft Ihnen aber auch Ihr Selbstvertrauen im Verfahren nicht wegen „Erinnerungslücken“ zu verlieren.

    Notieren Sie, wenn Ihnen beim Aufklärungsgespräch, bei der Behandlung oder auch bei der Nachsorge etwas merkwürdig vorkommt. Notieren Sie auch, wann Ihnen welcher Arzt in etwa was gesagt hat, wann Sie welche Beschwerden bekommen haben (Infektion, Schmerzen etc.) und wie Ärzte oder Pflegepersonal auf Änderungen Ihres Gesundheitszustandes reagiert oder nicht reagiert haben.[/column_2]

  • Beweise sammeln und sichern!

    Die Beweislast im Medizinrecht und im Arzthaftungsrecht ist besonders geregelt – viele Fakten müssen grundsätzlich zunächst Sie als Betroffener/Anspruchsteller beweisen. Deswegen ist es gerade im Arzthaftungsrecht wichtig, dass auch Sie Beweise sichern, die Ihre Ansprüche stützen.

    Sämtliche Behandlungsunterlagen, die Ihnen ausgehändigt wurden oder die Sie mitnehmen können, sollten Sie gut aufbewahren und systematisch – z. B. in einem eigenen Ordner – sammeln.

    Geht es z. B. um Hygienemängel und damit verbundene Wundinfektionen – aber auch in anderen Fällen –, ist es außerdem sinnvoll, wenn Sie Fotos von Wunden etc. anfertigen – am besten immer so, dass man erkennen kann, dass es eine Wunde an Ihrem Körper ist, und notieren Sie auch das Datum, an dem das Foto angefertigt wurde. Auch Zeugen können in diesem Zusammenhang immer sinnvoll sein – machen Sie also nicht alle Fotos selbst!

  • Rechtzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen!

    Gerade wenn es um Arzthaftungsrecht geht, ist professionelle Unterstützung durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt mit der notwendigen Erfahrung wichtig.

    Einerseits kann ein Anwalt für Arzthaftungsrecht Ihnen zuverlässig sagen, ob und welche Ansprüche Ihnen eventuell aus dem Arzthaftungsrecht zustehen. Andererseits kann ein Rechtsanwalt im Medizinrecht Sie unterstützen, weitere Beweise zu sichern, und kann bei Bedarf Akteneinsicht beantragen, wenn z. B. bei einem Behandlungsfehler mit Todesfolge ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet wurde – selbst wenn das Verfahren eingestellt wird.

    Scheuen Sie sich also nicht, rechtzeitig einen Fachanwalt für Medizinrecht zu kontaktieren! Die Kontaktaufnahme, um festzustellen, ob in Ihrem Fall Beratungsbedarf besteht oder nicht, verursacht zunächst keine Kosten. Und geht es später darum Beratungskosten zu finanzieren, kümmern wir uns bei Gilmour Rechtsanwälte wenn nötig auch um Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder unterstützen Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

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